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Datenschutz im Insolvenzfall

 

Speziell im Insolvenzfall wird der Datenschutz häufig vernachlässigt. Dabei gelten auch hier die Datenschutzgesetze und sind während des gesamten Prozesses bindend für die Geschäftsleitung und den Insolvenzverwalter. Wird z.B. Hardware verkauft oder von Gläubigern sichergestellt, muss gewährleistet sein, dass sich darauf keinerlei Daten mehr befinden. Ebenso sind bei einer Übernahme des Geschäftsbetriebes viele Bereiche des Datenschutzes zu beachten.

 

Wir bieten unter anderem folgende Dienstleistungen an:

 

  • Professionelle Dokumentation der IT Infrastruktur
  • Rettung und Wiederherstellung von Exchange und SQL Datenbanken
  • Zertifizierte Datenlöschung für Insolvenzverwalter für eine datenschutzrechtlich sichere Herausgabe von Hardware an Gläubiger oder einen möglichen Verkauf der Hardware
  • Bereitstellung der benötigten Infrastruktur, damit Räumlichkeiten schneller geräumt werden können
  • Bereitstellung von Daten in einem zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrum, falls der Geschäftsbetrieb eingestellt wird
  • Beweissicherung und Datensicherung für Insolvenzverwalter
  • Unterstützung bei der Verwertung von Hardware